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                                ✖Die Luftgeschwindigkeit in Abschnitt 1 wird als die Rate der Luftbewegung gemessen als zurückgelegte Entfernung im Verhältnis zur in Abschnitt 1 verstrichenen Zeit definiert.ⓘ Luftgeschwindigkeit im Kanalabschnitt 1 unter Verwendung der Kontinuitätsgleichung [V1]
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