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                                ✖Die Luftgeschwindigkeit in Abschnitt 2 wird als die Rate der Luftbewegung gemessen als zurückgelegte Entfernung im Verhältnis zur in Abschnitt 2 verstrichenen Zeit definiert.ⓘ Luftgeschwindigkeit im Kanalabschnitt 2 unter Verwendung der Kontinuitätsgleichung [V2]
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